Unsere Tarife für Erdgas

 
 

Allgemeiner Tarif

Preise gültig ab 01.10.2011 mit einer Preisgarantie bis zum 31.12.2012
Die Preisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiepreis sowie die
Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern und Abgaben.

Tarifübersicht

Verbrauch

Günstig bis

Mess-/ Grundpreis

in Euro/Monat

Arbeitspreis

in Cent/kWh

kWh

m3 (ca.)

Netto

Brutto*

Netto

Brutto*

Kleinverbrauchstarif

bis  5.390

bis 479

1,16

1,38

6,51

7,75

Grundpreistarif I

bis  6.256

bis 556

4,08  

4,86

5,86

6,97

Grundpreistarif II

ab   6.257

ab 557  

7,00

8,33 

5,30

6,31

*  Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet 

Beim Allgemeinen Tarif erhalten Sie automatisch die Einstufung in die für Sie günstigste Tarifstufe
(Kleinverbrauch, Grundpreistarif I oder Grundpreistarif II).

Bei den Grundpreistarifen setzt sich der Preis aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene kWh Erdgas zusammen, beim Kleinverbrauchstarif aus einem einheitlichen Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene kWh Erdgas.

In den Bruttopreisen sind die Umsatzsteuer (19%) sowie die Energiesteuer Erdgas (0,55 Cent/kWh) enthalten.

Die Arbeitspreise netto reduzieren sich um netto 0,20 Cent/kWh (nicht bei Online-Tarif), sofern der Kunde an unserem Last-schriftverfahren / Bankeinzug teilnimmt. In Kombination mit Gasbezug/Strombezug/Bankeinzug über die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH wird eine weitere Reduzierung um netto 0,10 Cent/kWh gewährt (nicht bei Online-Tarif).

 

Online-Tarif

Preise gültig ab 01.10.2011 mit einer Preisgarantie bis 31.12.2012
Die Preisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiepreis sowie die
Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern und Abgaben.

Tarifübersicht

Verbrauch

Mess-/ Grundpreis

in Euro/Monat

Arbeitspreis

in Cent/kWh

kWh

Netto

Brutto*

Netto

Brutto*

Online-Tarif

bis 100.000

12,10

14,40

4,70

5,59

*  Die Brutto-Preise sind kaufmännisch gerundet

Erdgasvertrag Online (PDF) zum herunterladen und ausdrucken

Für den Online-Tarif gelten gesonderte Vertragsbedingungen, die im PDF aufgeführt sind.
In den Bruttopreisen sind die Umsatzsteuer (19%) sowie die Energiesteuer Erdgas (0,55 Cent/kWh) enthalten.

 

Allgemeine Bedingungen

Die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH bietet Gas gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden
und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“
(Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006, die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und deren „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH in der jeweils gültigen Fassung an.
Sie gelten ebenfalls für die Grund- und Ersatzverordnung gemäß §§ 36 und 38 EnWG.

 

Allgemeine Bestimmungen:

1. Die Abnehmer haben der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH alle zur Tarifbildung notwendigen Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung der Tarifberechnungsgrundlagen zur Folge haben, unverzüglich mitzuteilen. Die Anzeigepflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn dies von der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH schriftlich bestätigt wird.

Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die für die Tarifänderung maßgeblichen Verhältnisse geändert haben, ohne dass dies der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH mitgeteilt wurde, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten und den aufgrund des Prüfungsergebnisses zu berichtigenden Tarifpreisen für den ganzen Zeitraum seit der letzten Festsetzung derselben nachberechnet werden.

2.Es stehen folgende Zahlungsweisen zur Verfügung: Überweisung oder fristgerechte Bareinzahlung an unserer Kasse für Selbstzahler. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren oder fristgerechter Bareinzahlung an unserer Kasse gewähren wir die reduzierten Arbeitspreise. Die Bankeinzugsermächtigung ist während der Laufzeit dieser Regelung aufrechtzuerhalten. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, für die Bearbeitung jeder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,-- € zu verlangen. Außerdem werden die Fremdgebühren dem Kundenkonto belastet. Ferner erfolgt nach Feststellung des Zählerstandes eine Einstufung in den Allgemeinen Tarif. Die erteilte Einzugsermächtigung ist für alle veranlagten Energie- und Gebührenarten gültig.

3. Entscheidet sich der Abnehmer nicht, so kann ihn die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Erklärungsfrist mit verbindlicher Wirkung in einen Tarif einstufen.

4.Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Menge der durch Zählerablesung ermittelten Kubikmeter wird mit dem aktuellen Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad der Wärmeerzeugers (z.B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist.

5. Der Gaspreis setzt sich zusammen aus Grund- und Arbeitspreis. Er ist in monatlichen Teilbeträgen zu leisten.

6. Die Einstufung in die Tarife erfolgt nach Verbrauch und gewählter Zahlungsweise. Rückrechnungen finden bei einem Wechsel des Tarifes nicht statt. Bei unterjährigem Tarifwechsel bzw. unterjähriger Preisänderung werden die Verbrauchswerte zum Stichtag gewichtet/geschätzt.

7. Es besteht für Großabnehmer die Möglichkeit zum Abschluss von Sonderverträgen.

8. Für zusätzliche Zähler, deren Aufstellung nicht wegen der Art und Beschaffenheit der Tarifanlage, sondern durch persönliche Wünsche des Abnehmers notwendig ist, wird ein Zuschlag in Höhe von  2,56 €/Monat für jeden Zähler erhoben.

9. Über die Anwendung der Tarifbestimmungen in Zweifelsfällen entscheidet die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH.

10. Zu den Netto-Preisen wird die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (19 %) hinzuge-rechnet.

11. In den Brutto-Preisen ist die Energiesteuer Erdgas in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten.

12. Die geänderten Tarife treten ab dem 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Tarife ihre Gültigkeit.

13. Nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) vom 09.01.1992 (BGBl. I 1992 S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) sind in den allgemeinen Tarifpreisen für Gas
a) ausschließlich für Kochen und Warmwasser    0,61 Cent/kWh,
b) sonstige Tariflieferungen    0,27 Cent/kWh
Konzessionsabgabe enthalten.

Bei Sondervertragskunden werden als Konzessionsabgabe 0,03 Cent/kWh in Ansatz gebracht, so-weit § 2 Abs. 5 Satz 1 und 2 KAV nicht zur Anwendung kommen.