Umsetzung der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich
Information für alle Gas- und Wärmekunden gem. § 2 Abs. 4 EWSG Liebe Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH, die Bundesregierung hat beschlossen, Gas- und Wärmekunden im Wege einer Soforthilfe den Abschlag für Dezember 2022 zu erlassen. Die Stadtwerke werden deshalb den Dezember-Abschlag für Gas- und Wärme nicht abbuchen. Sofern Sie Ihre… Weiterlesen Umsetzung der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich
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