Umsetzung der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich

Information für alle Gas- und Wärmekunden gem. § 2 Abs. 4 EWSG   Liebe Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH, die Bundesregierung hat beschlossen, Gas- und Wärmekunden im Wege einer Soforthilfe den Abschlag für Dezember 2022 zu erlassen. Die Stadtwerke werden deshalb den Dezember-Abschlag für Gas- und Wärme nicht abbuchen. Sofern Sie Ihre… Weiterlesen Umsetzung der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich