Wichtige Hinweise zu Umzugsmeldungen
Ab Ende Mai treten neue Regelungen für die Mitteilung von Ein- und Auszügen in Kraft. Bitte beachten Sie, dass An- und Abmeldungen künftig nur noch für einen Termin in der Zukunft möglich sind.
Damit Ihr Energieliefervertrag reibungslos weiterläuft oder endet, bitten wir Sie, diesen spätestens 14 Tage vor dem Umzug neu abzuschließen oder zu kündigen. Wird diese Frist überschritten, sind die Energiekosten der bisherigen Wohnung weiterhin vom bisherigen Vertragspartner zu tragen – auch dann, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unserer Pressemitteilung und unseren FAQ: