Umsetzung der Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich

Information für alle Gas- und Wärmekunden gem. § 2 Abs. 4 EWSG

 

Liebe Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH,

die Bundesregierung hat beschlossen, Gas- und Wärmekunden im Wege einer Soforthilfe den Abschlag für Dezember 2022 zu erlassen.

Die Stadtwerke werden deshalb den Dezember-Abschlag für Gas- und Wärme nicht abbuchen.

Sofern Sie Ihre Abschläge überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten. Dadurch greift der Entlastungseffekt bereits in diesem Jahr.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den so genannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Bei Wärmekunden wird der Entlastungsbetrag auf der Grundlage des September-Abschlags zuzüglich 20% als Entlastungsbetrag berechnet.

Sowohl der Entlastungsbetrag als auch der ausgesetzte Dezember-Abschlag werden auf Ihrer Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.
Die Entlastung für Mieter erfolgt im Rahmen der Heizkostenabrechnung

Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Soforthilfe finden Sie hier.

Über die Umsetzung der seitens der Bundesregierung angekündigten Preisbremsen für Strom und Gas werden wir Sie informieren, sobald die entsprechenden Regelungen feststehen.

 

Ihre Stadtwerke Bad Vilbel