Photovoltaik und BHKW

Damit sich Ihr Weg zur Erzeugungsanlage so einfach wie möglich gestaltet, werden wir Ihnen die einzelnen Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung nachfolgend erläutern.

Sie können uns bereits vor Anmeldung über eine Voranfrage kontaktieren. Bei einer Voranfrage prüfen wir, ob die geplante Erzeugungsanlage in das Verteilnetz einspeisen kann. Sollte die Erzeugungsanlage nicht wie geplant realisierbar sein, teilen wir Ihnen die Gründe sowie die erforderlichen Maßnahmen mit. Hierdurch können Sie sich vor einer Fehlinvestition schützen.

Hinweis: Das Ergebnis ihrer Voranfrage ist eine unverbindliche Aussage seitens der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH (SWBV) und beinhaltet keine Reservierung von Netzkapazitäten.

Für die Voranfrage reichen Sie uns bitte die folgenden Unterlagen an Anschluss@sw-bv.de ein.

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagestandortes sowie des Netzanschlusses, über den die Einspeisung in das Verteilnetz erfolgen soll (Ein Orthofoto mit Bezeichnung des Stadtteils, Flur und Flurstück genügt für die Übersicht). Ein Muster eines Lageplans ist im Anhang A des Dokuments Anleitung – Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen dargestellt.
  • Voraussichtliche Anlagenleistung in kW oder bei Photovoltaikanlagen in kWp.
  • Anschrift des Anlagestandortes sowie des Anlagenbetreibers.
  • Zustimmung des Anschlussnehmers.

Ihr Weg zum Sonnenstrom

Drei Schritte zur Erzeugungsanlage

Reichen Sie uns die vollständigen Anmeldeunterlagen unter Anschluss@sw-bv.de ein.

Nach Eingang prüfen wir die Vollständigkeit Ihrer Anmeldeunterlagen und bestätigen Ihnen den Eingang. Bei fehlenden Unterlagen werden wir diese im Bestätigungsschreiben auflisten.

Damit wir den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt Ihrer Erzeugungsanlage im vorhandenen Verteilnetz ermitteln können, führen wir eine kostenlose Netzverträglichkeitsprüfung durch.

Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung teilen wir Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist mit. Für den ermittelten Netzanschlusspunkt erhalten Sie eine Einspeisezusagen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten.

Spätestens mit Fertigstellung der Anlage hat der Installateur den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck der Fertigstellunganzeige und die Erklärung zum Nachweis der erstmaligen technischen Betriebsbereitschaft den Stadtwerken Bad Vilbel GmbH vorzulegen.

Sofern die Zustimmung zum Anschluss ans Verteilnetz erteilt worden ist und die Inbetriebsetzung nicht durch die Stadtwerke Bad Vilbel GmbH vorgenommen wird, sind nachfolgende Nachweise an anschluss@sw-bv.de einzureichen.

  • Nachweis durch Installateur mittels Fertigstellungsanzeige sowie
  • Foto-Dokumentation der in Betrieb genommenen Anlage (Wechselrichter, PV-Module, Elektroverteilung, …).
  • Foto der aktuellen Stände der Zählwerke 1.8.0 und 2.8.0.

Balkonkraftwerk

Was ist eine Mini-PV / Mikro-PV / ein Balkonkraftwerk? Es handelt sich dabei um eine kleine Photovoltaikanlage mit 1 oder 2 Modulen, meist mit 400 bis 800W Wechselrichterleistung. Die Anlagen werden steckerfertig, das heißt, mit montiertem Schuko-Stecker geliefert und können theoretisch selbst montiert und angeschlossen werden. Sie speisen den erzeugten Strom direkt in Ihr Hausnetz ein und senken Ihren Verbrauch.

Haben Sie Fragen? 

Vielleicht gibt’s die passende Antwort ja schon hier.

Allgemeine Informationen

Es handelt sich dabei um eine kleine Photovoltaikanlage mit 1 oder 2 Modulen, meist mit 400 bis 800W Wechselrichterleistung. Die Anlagen werden steckerfertig, das heißt, mit montiertem Schuko-Stecker geliefert und können theoretisch selbst montiert und angeschlossen werden. Sie speisen den erzeugten Strom direkt in Ihr Hausnetz ein und senken Ihren Verbrauch.

Es handelt sich dabei um eine kleine Photovoltaikanlage mit 1 oder 2 Modulen, meist mit 400 bis 800W Wechselrichterleistung. Die Anlagen werden steckerfertig, das heißt, mit montiertem Schuko-Stecker geliefert und können theoretisch selbst montiert und angeschlossen werden. Sie speisen den erzeugten Strom direkt in Ihr Hausnetz ein und senken Ihren Verbrauch.

Ja, der Betrieb von Balkonkraftwerken ist seit 2018 in Deutschland erlaubt. Auch Mieter können solche Mini-Solaranlagen aufstellen und betreiben.

Bei geringen Investitionskosten können Sie innerhalb kürzester Zeit Ihren eigenen, regionalen Ökostrom erzeugen und damit bares Geld sparen. Steigende Strompreise machen dies besonders lukrativ, und die Amortisationszeit der Anlage verkürzt sich. Die Anlagen sind in der Regel kurzfristig verfügbar, sodass lange Wartezeiten entfallen.

 

Installation und Aufbau

Sprechen Sie am besten vorab mit Ihrem Vermieter und holen Sie sich die Genehmigung für die Montage der Anlage ein. Wenn keine baulichen Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden, reicht oft eine einfache Information des Vermieters aus. Der Betrieb kann nur in Ausnahmefällen verboten werden, z. B. wenn eine unsichere Montage aufgrund einer maroden Fassade eine Gefährdung darstellt.

Solange die Anlage die Leistung von 800W Wechselrichterleistung (AC-Leistung) nicht überschreitet, können Sie diese selbst anschließen. Alle anderen Anlagen müssen von einem Elektriker angeschlossen werden.

Die Anlage kann auf der Terrasse, im Garten, auf dem Carport, auf der Garage, an der Hausfassade, am Betonbalkon, am Gitterbalkon, auf einem Flach- oder Schrägdach etc. betrieben werden. Eine Ausrichtung nach Süden, Osten oder Westen ist optimal. Achten Sie darauf, dass die Module nicht verschattet sind.

Da eine Einspeisung ins öffentliche Netz in den meisten Fällen nicht ausgeschlossen werden kann, ist ein Zweirichtungszähler erforderlich. Der Netzbetreiber prüft im Rahmen der Anmeldung, ob der vorhandene Zähler ausgetauscht werden muss. Der Austausch ist in der Regel kostenlos.

Ja, die Module sind wasserfest, und der Wechselrichter ist mit IP67 gekennzeichnet, was ihn ebenfalls wasserfest macht.

Ja, die Anlagen sind in der Regel wartungsfrei. Bei starker Verschmutzung sollte die Oberfläche mit klarem Wasser und einem sauberen Lappen gereinigt werden.

 

Betrieb und Sicherheit

Für einen sicheren Betrieb empfehlen wir die Installation gemäß VDE-Norm durch einen Elektriker. Dabei wird die Schuko-Steckdose durch eine sogenannte (Wieland- )Einspeisesteckdose ersetzt. Bei älteren Elektroinstallationen sollte die gesamte Elektrik vor dem Anschluss der Mini-PV-Anlage überprüft werden.

Ja. Eine Untersuchung der DGS und des Photovoltaik-Instituts Berlin aus dem Jahr 2017 ergab, dass die Brandgefahr bei normenkonformen Balkonmodulen mit einer Leistung von bis zu 800W praktisch bei null liegt. Zertifizierte Mini-Solaranlagen verfügen über einen NA-Schutz, der den Stromfluss bei fehlendem Netzanschluss innerhalb von 0,2 Sekunden unterbricht.

Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.

Ja, allerdings sind die Erträge im Winter geringer als in den Sommermonaten.

Die Leistung hängt von der Jahreszeit (höher im Sommer), der Ausrichtung (Süden ist optimal) und der Verschattung ab. Bereits eine Teilverschattung verringert die Gesamtleistung.

Nein, der Wechselrichter benötigt Strom aus dem Hausnetz, um den Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln.

 

Anmeldung und rechtliche Anforderungen

Ja, die Anlage muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) angemeldet werden. Die Registrierung im MaStR ist für alle Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, auch wenn keine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird.

Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie zuerst den Netzbetreiber kontaktieren und anschließend die Anlage im Marktstammdatenregister registrieren. Die Registrierung im MaStR ist kostenlos.

Nach der Verabschiedung des Solarpakets I ist die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber nicht mehr erforderlich.

 

Technische Details

Derzeit darf die Wechselrichterleistung 600W nicht überschreiten. Ab Oktober 2024 sind 800W erlaubt. Entscheidend ist die Wechselrichterleistung (AC-Leistung), nicht die Modulleistung.

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit einem 300W-Wechselrichter betreiben, könnten Sie theoretisch ein weiteres 300W-System anschließen, ohne die 600W-Grenze zu überschreiten. Ab 2024 sind 800W erlaubt.

Nein, diese Konstellation ist aufgrund des hohen Sicherheitsrisikos nicht erlaubt.

In der Regel sind alle Zähler geeignet, sofern sie über eine Rücklaufsperre verfügen. Der Netzbetreiber prüft im Rahmen der Anmeldung, ob ein Zweirichtungszähler erforderlich ist.

 

Finanzielle Aspekte

Nein. Die eingespeisten Mengen sind sehr gering und würden nur wenige Euro pro Jahr einbringen. Mini-PV-Anlagen sind darauf ausgelegt, den Stromverbrauch im Haushalt direkt zu decken.

Etwa 700 bis 750 kWh pro Jahr.

Wenn der produzierte Strom zu 100 % selbst verbraucht wird, entspricht das einer Ersparnis von ca. 245 € pro Jahr (700 kWh x 0,35 €/kWh).

Solarmodule können 20 Jahre oder länger betrieben werden, mit typischen Garantiezeiten von 10-30 Jahren für das Produkt und 25-30 Jahren für die Leistung. Wechselrichter haben eine Lebensdauer von 10-20 Jahren.

Die Leistungsgarantie stellt sicher, dass das Modul nach den angegebenen Jahren noch eine garantierte Mindestleistung erbringt.

 

Versicherung und Haftung

Es gibt keine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen, aber ein Basisschutz in Form einer Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung ist ratsam.

Sie haben noch Fragen?

Technik – Netzbetrieb Strom

Ihre Ansprechpartner

Telefon: 06101/528-360