Die Zukunft fährt mit Strom

Die Zahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet steigt stetig an. Damit Ihnen nie der Strom ausgeht, betrieben wir als der lokale Energieversorger über unsere Tochtergesellschaft SWBV Versorgungs-GmbH die öffentliche Ladeinfrastruktur in Bad Vilbel. Zudem sorgen wir als lokaler Verteilnetzbetreiber für den richtigen Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung zu Hause.

Sie planen ein Elektrofahrzeug in Bad Vilbel zu laden? Dann erhalten Sie auf dieser Seite alle Infos.

Öffentliches Laden in Bad Vilbel

An unseren Ladesäulen laden Sie mit einer Leistung von bis zu 22 kW. Für die Abwicklung der Ladevorgänge nutzen wir das Netzwerk unseres Kooperationspartners ladenetz.de. Die Ladepunkte sowie deren Status finden Sie hier auf der interaktiven Karte:

Derzeit betreiben wir folgende öffentliche Stationen:

  • Parkhaus Vilco/Stadthalle, Niddastraße 1, 20 Ladepunkte
  • Rathaus, Am Sonnenplatz 1, 8 Ladepunkte, Mo bis Fr von 6 bis 22 Uhr
  • Südbahnhof, Berkersheimer Weg, 6 Ladepunkte
  • Dortelweiler Platz, 6 Ladepunkte
  • P+R Parkplatz, Max-Planck-Straße, 5 Ladepunkte
  • Massenheim, Harheimer Weg, 2 Ladepunkte
  • Breitwiesenhalle, Aueweg, 2 Ladepunkte
  • Autohaus Bad Vilbel, Homburger Straße 63, 2 Ladepunkte
  • Autohaus Reichold, Homburger Straße 65, 2 Ladepunkte
  • Alle RFID-Ladekarten aus dem ladenetz.de-Verbund und von Roaming-partnern ermöglichen Ihnen das Laden
  • Mit der Ladeapp von ladenetz.de
  • Spontanes Laden mit einer Kreditkarte per Scan des QR-Codes an der Station

 

Eine Auslistung der Partner finden Sie hier: https://ladenetz.de/community/

An den Ladesäulen der SWBV Versorgungs-GmbH (eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Bad Vilbel) können Sie ihr Elektroauto mit bis zu 22 kW laden. Die tatsächliche Ladegeschwindigkeit ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug.

 

1. Ladesäule freischalten

  • Scannen Sie den QR-Code an der Ladesäule und gelangen Sie direkt zur WebApp ladeapp: Die Ladung wird dann per Kreditkarte einfach und sicher abgerechnet und ihr Ladevorgang kann gestartet werden.
     

oder

  • Halten Sie die Karte an das Lesegerät der Ladesäule.
     

2. Ladevorgang beginnen

  • Nach dem Freischalten der Ladesäule können Sie das Fahrzeug an die Ladesäule anschließen. Sobald sich Fahrzeug und Säule nach einer automatischen Sicherheitsprüfung erfolgreich verbunden haben, beginnt der Ladevorgang.
     

3. Ladevorgang beenden

  • Stoppen Sie den Ladevorgang durch erneutes Vorhalten Ihrer Ladekarte oder durch die Auswahl in der WebApp. Anschließend entriegeln sich Fahrzeug und Ladesäule. Nach dem Beenden des Ladevorgangs kann eine erneute Ladung nur mittels Wiederholung des 1. und 2. Schritts erfolgen.
     

Versuchen Sie nicht selbstständig eine Entstörung vorzunehmen! Sollte die Ladesäule eine Störung anzeigen, wenden Sie sich bitte unsere Servicehotline unter +49 241 5100 5555.

VilCharge

 

Als Energiekunde der Stadtwerke Bad Vilbel können Sie zu günstigen Konditionen und ohne Grundgebühren mit unserer VilCharge-Ladekarte an allen unseren Vilbeler Ladepunkte laden. Natürlich zu 100 % mit Ökostrom. Zusätzlich laden Sie über „Ladenetz.de“ europaweit an über 180 000 Ladepunkten in Europa.

 

Wie bestelle ich eine Vilcharge-Ladekarte?

Bitte schreiben Sie eine Mail mit Ihrem Namen, Anschrift und Vertragsnummer an info@sw-bvv.de. Im Anschluss erhalten Sie eine Freischaltcode und eine Anleitung für unser Ladekarten-Portal von unserer Kundenberatung. Nach Abschluss der Bestellung bekommen Sie Ihre Ladekarte per Post zugesandt.

 

Das Portal für Ladekarten-Besitzer

Ladekartenbesitzer können in unserem Portal:

  • Ihre Ladevorgänge einsehen
  • Rechnungen prüfen
  • Kontakt- und Bezahldaten aktualisieren

 

Preisinformationen

Aktuelle Preise unserer Ladekarte finden Sie hier.

 

Ladeapp

Über die Ladeapp können Sie europaweit die mit der Vilcahrge-Ladekarte nutzbaren Ladesäulen finden. In der App können Sie einfach die Navigation starten und sich via Smartphone direkt zur Ladesäule führen lassen. Alle Infos zur App und zum Download finden Sie unter:

https://ladenetz.de/ladeapp/.

 

Sie haben Fragen zur Vilcharge Ladekarte?

Ihre Ansprechpartner

Fragen zur Vilcharge-Ladekarte und rund um öffentliche Ladeinfrastruktur

Telefon: Telefon 06101/528-803

Zuhause laden

Ladeeinrichtung/en mit einer Gesamtleistung ≥ 3,6 kVA (~kW) pro Netzanschlusspunkt sind anmeldepflichtig

Alle privat genutzten Ladestationen ab einer max. Ladeleistung von 4,2 kVA müssen seit 2024 als sog. Steuerbare Verbraucher angemeldet werden. Allgemeine Informationen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Anmeldemöglichkeit dazu finden Sie hier.

Möchten Sie öffentliche Ladestationen installieren lassen dann melden Sie sich zu ihrem Vorhaben per Mail unter anschluss@sw-bv.de.

Wichtige Fakten und Technik kurz erklärt

Die typischen Ladeeinrichtungen für den privaten Gebrauch besitzen eine Leistung von 11 kVA bzw. 22 kVA.

  • Alle privat genutzten Ladestationen ab einer max. Ladeleistung von 4,2 kVa müssen seit 2024 als sog. Steuerbare Verbraucher angemeldet werden. 
  • Privat genutzte Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 3,6 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich anmeldepflichtig.
  • Privat genutzte Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 12 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich genehmigungspflichtig.

 

Lademanagementsysteme sind zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Ladeeinrichtungen in einem Verbund betrieben werden, empfehlenswert. Hiermit können Sie die bereitgestellte Leistung optimal auf die Ladeinrichtungen aufteilen.

Beachten Sie bei der Auswahl ihrer Ladeeinrichtung/en, dass die tatsächliche Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können von mehreren Faktoren abhängt.

  • Die Leistung ihrer Ladeeinrichtung,
  • die Strombelastbarkeit der Verbindungsleitung (Ladeleitung) zwischen Ladeeinrichtung und Elektrofahrzeug,
  • dem Laderegler (Gleichrichter) der im Elektrofahrzeug verbaut ist und
  • die maximale Batteriekapazität.


Das schwächste Glied in dieser Kette bestimmt die maximale Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können. Klären Sie die maximale Leistung der einzelnen Komponenten im Vorfeld ab.

Bei einer Annahme eines Stromverbrauchs von 20 kWh/ 100km würden Sie mit einer Ladeleistung von

  • 2,8 kVA (Haushaltssteckdose) ca. 14 km/Stunde,
  • 3,7 kVA (Schuko-Ladeeinrichtung) ca. 19 km/Stunde,
  • 11 kVA (AC-Wallbox) ca. 55 km/Stunde,
  • 22 kVA (DC-Schnelllader) ca. 110 km/Stunde oder
  • 50 kVA (DC-Schnelllader) ca. 250 km/Stunde


an Reichweite über Ihre Ladeeinrichtung laden.


Die derzeitigen Batteriekapazitäten von Elektroautos variieren zwischen 120 km und 500 km. Demzufolge würden Sie ein Elektroauto mit 500 km Reichweite in 9 Stunden über einer 11 kVA Ladeeinrichtung vollladen, was einem Ladezyklus über Nacht entspricht. Eine höhere Ladeleistung steht einer höheren Investition sowie einem höheren technischen Aufwand der Elektroinstallation gegenüber und rentiert sich in den meisten Fällen nicht. Quelle: https://www.vbew.de

Ihre Fragen und unsere Antworten

Hier berät Sie Ihr Elektroinstallateur Ihrer Wahl direkt vor Ort. Dieser verschafft sich einen Überblick und nennt Ihnen die maximal zulässige Leistung die an Ihrem Hauptstromversorgungssystem angeschlossen werden kann. Zudem prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit um u.a. sicherzustellen, dass Ihr Netzanschluss für die aus dem Netz bezogene Leistung ausreichend dimensioniert ist.

Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.

Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.

Den Anschluss auf Gemeinschaftsgrund kann die Eigentümergemeinschaft oder ein Bevollmächtigter Dritter beauftragen.

Wir empfehlen ein Lademanagement bei mehreren Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Lastmanagementsystem und Lademanagementsystem. Beide Definitionen beschreiben die intelligente Steuerung Ihrer installierten Ladeeinrichtungen, damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.

Sie haben weitere Fragen?

Ihre Ansprechpartner

Fragen zur Installation und Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Telefon: 06101/528-360

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Kundenservice

Fragen zur Umstellung auf einen Ökostromtarif

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