Umzug & Lieferantenwechsel

Neue gesetzliche Vorgaben im Bereich Strom bei Umzug & Lieferantenwechsel

Wichtig: An- und Abmeldungen von Stromverträgen sind künftig nur noch mind. 14 Tage im Voraus möglich

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Strommarkt in Kraft. Damit sollen Abläufe zwischen den Marktpartnern (in erster Linie z.B. Energielieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) effizienter, schneller und einheitlicher werden.

Für Stromkunden bedeutet das, dass An- und Abmeldungen von Stromverträgen künftig mit einer Frist von mindestens 14 Tagen im Voraus erfolgen müssen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt!

Energieversorger müssen künftig den technischen Wechsel des Lieferanten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden umsetzen. Die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben natürlich weiterhin bestehen.

Diese Änderungen gehen auf eine verbindliche Marktregelung der Bundesnetzagentur zurück und gelten für alle Marktteilnehmer bundesweit.

Zur Information: Während dieser bundesweite Änderungsprozess läuft, können auch bereits vorliegende An- oder Abmeldungen, die Stromverträge beinhalten, nicht bearbeitet werden. Wir werden Ihre Aufträge schnellstmöglich umsetzen und bitten Sie bis dahin um Geduld und Verständnis.

 

Eine Mitteilung eines Umzugs muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Nehmen Sie An- bzw. Abmeldungen ganz komfortabel online in unserem Kundenportal vor. Wünschen Sie ein Übergabeprotokoll oder wählen lieber den klassischen Weg für Ihre Meldung, verwenden Sie bitte das Formular und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Bitte beachten Sie: 
Umzüge können nur noch für einen zukünftigen Termin gemeldet werden – bitte planen Sie Ihre Anmeldung bzw. Abmeldung rechtzeitig ein. Achten Sie darauf, Ihren Vertrag spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug entweder neu abzuschließen oder zu kündigen.

Bitte achten Sie darauf, Ihren Vertrag spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug entweder neu abzuschließen oder zu kündigen.
Sollten Sie die 14 Tage-Frist nicht einhalten, sind Sie leider weiterhin für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung verantwortlich, bis die Abmeldung erfolgt – selbst wenn schon ein Nachmieter eingezogen ist. 

Wichtig:
Diese Friständerung gilt nur für den Bereich Strom. Die Sparten Wasser und Gas sind davon nicht betroffen.  

  • Umzugsdatum
  • Abnahmestelle
  • Kundennummer
  • Zählernummer(n) oder die Marktlokations-ID
    Die Zählernummer können Sie am Zähler ablesen und die MaLo erfragen Sie bei Ihrem Vermieter oder uns. 
  • Ihre neue Anschrift (Rechnungsanschrift)
  • Die Zählerstände senden Sie uns bitte zeitnah nach dem Umzug.

Melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem Umzug. Ihr Vertrag kann dann termingerecht ab- und neu angemeldet werden.
Bei einer verspäteten Abmeldung zahlen Sie weiter für die alte Wohnung, selbst wenn Sie bereits ausgezogen sind oder ein Nachmieter eingezogen ist.

Melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns oder bei Ihrem örtlichen Grundversorger. Ihre Versorgung ist durch den Grundversorger gesichert. 
Wenn Sie jedoch einen anderen Anbieter wählen möchten, ist dies nur noch für zukünftige Termine möglich. Bis dahin erfolgt die Belieferung über den Grundversorger zu den allgemeinen Konditionen.

Dann bleibt dieser bis zur Abmeldung weiterhin für die Energiekosten verantwortlich. Erst danach kann eine Anmeldung durch den Nachmieter erfolgen.

Abschlag

Wir berechnen Ihnen pro Jahr 11 Abschläge. Für jeden Monat 1 Abschlag. Im Monat Januar werden die Rechnungen erstellt, daher wird in diesem kein Abschlag berechnet.

Sollte sich Ihr Verbrauchsverhalten unterjährig ändern, können Sie Ihren Abschlag ändern lassen. Hierfür ist es sinnvoll den Zählerstand abzulesen und uns mitzuteilen. Spätestens mit der Jahresverbrauchsabrechnung wird der Abschlag wieder angepasst.

Der zu erwartende Rechnungsbetrag für das kommende Jahr wird in monatliche Abschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht. Hierzu legen wir Ihren Vorjahresverbrauch oder den geschätzten Jahresverbrauch zu Grunde. Dieser wird mit Arbeitspreis und Grundpreis verrechnet.

Ablesung

Als örtlicher Netzbetreiber in Bad Vilbel beauftragen wir gegen Ende jedes Jahres unsere Ableser mit der Ablesung der Zähler. Sollte ein Ableser nach mehren Versuchen zu Hause nicht antreffen, erhalten Sie eine Karte von uns zur Selbstablesung.

Kundenservice

Unseren Kundenservice erreichen Sie per E-Mail an kundenservice@sw-bv.de. Zu den Öffnungszeiten erreichen Sie uns vor Ort oder per Telefon unter der 06101-528-800.