Elektromobilität in Bad Vilbel
Die Zahl der Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet steigt stetig an. Damit Ihnen nie der Strom ausgeht, sorgen wir als lokaler Verteilnetzbetreiber für den richtigen Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung zu Hause.
Sie planen ein Elektrofahrzeug zu Hause zu laden? Dann erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie beim Anschluss der Ladeeinrichtung beachten sollten.
Wichtige Fakten für Sie zusammengefasst:
- Ladeeinrichtung/en mit einer Gesamtleistung ≥ 3,6 kVA (~kW) pro Netzanschlusspunkt sind anmeldepflichtig
- Ladeeinrichtung/en mit einer Gesamtleistung ≥ 12 kVA (~kW) pro Netzanschlusspunkt sind genehmigungspflichtig.
Lademanagementsysteme sind zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Ladeeinrichtungen in einem Verbund betrieben werden, empfehlenswert. Hiermit können Sie die bereitgestellte Leistung optimal auf die Ladeinrichtungen aufteilen.
Bei offenen Fragen, schauen Sie sich unsere FAQ an. Ihre Fragen werden dort nicht beantwortet? Rufen Sie uns an, wir beantworten Ihre offenen Fragen gerne auch am Telefon.
Anmeldeschritte
1.Schritt: Information an die SWBV senden
Füllen Sie das Anmeldeformular Ladeeinrichtung aus und senden Sie dieses an
Anschluss@sw-bv.de
2.Schritt: Netzverträglichkeitsprüfung
Nach Eingang ihres Antrages führen wir eine kostenlose Netzverträglichkeitsprüfung durch und informieren Sie, ob es möglich ist, die geplante/n Ladeeinrichtung/en an das vorgelagerte Verteilnetz anzuschließen und zu betreiben.
3.Schritt: Rückmeldung der SWBV
Sobald Ihnen die Rückmeldung der Netzverträglichkeitsprüfung vorliegt und die Versorgung Ihrer geplante/n Ladeeinrichtung/en aus dem vorgelagerten Verteilnetz möglich ist, können Sie den Elektroinstallateur mit der Montage ihrer Ladeeinrichtung/en beauftragen.
4.Schritt: Inbetriebsetzung
Der Elektroinstallateur hat uns die Inbetriebsetzung der Ladeeinrichtung/en über die Fertigstellungsanzeige zu bestätigen.
5. Schritt: Laden
Wenn Sie alle vorhergegangenen Punkte erledigt haben, wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Laden ihres Elektrofahrzeugs und allzeit gute Fahrt!
Aktuelle Richtlinien
Anmeldung Ladeeinrichtung
Checkliste
Häufige Fragen
Ab welcher Leistung muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden oder genehmigen lassen?
Für Ladeeinrichtungen mit einer Leistung (Bemessungsleistung) ≥ 3,6 kVA herrscht eine gesetzliche Anmeldepflicht beim Netzbetreiber (SWBV – Stadtwerke Bad Vilbel GmbH). Bei Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss benötigen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Anmeldepflicht eine Zustimmung für die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber.
Wie kann ich meine Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Bad Vilbel anmelden oder genehmigen lassen?
Füllen Sie das Dokument „Anmeldung Ladeeinrichtung“ gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur aus und senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail an anschluss@sw-bv.de. Wir werden nach Eingang Ihren Antrag zeitnah bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben.
Welche Leistung kann ich an meinem vorhandenen Netzanschluss anschließen?
Hier berät Sie Ihr Elektroinstallateur Ihrer Wahl direkt vor Ort. Dieser verschafft sich einen Überblick und nennt Ihnen die maximal zulässige Leistung die an Ihrem Hauptstromversorgungssystem angeschlossen werden kann. Zudem prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit um u.a. sicherzustellen, dass Ihr Netzanschluss für die aus dem Netz bezogene Leistung ausreichend dimensioniert ist.
Was muss ich tun, wenn ich eine Ladeeinrichtung in einem Garagenhof anschließen möchte?
Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.
Was muss ich tun, wenn ich eine Ladeeinrichtung für meinen Tiefgaragenstellplatz möchte?
Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Eigentümergemeinschaft, ob weitere Eigentümer ebenfalls an einer Ladeeinrichtung Interesse haben. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs, sprechen Sie mit einem Elektroinstallateur über ein mögliches Anschlusskonzept. Durch die Planung des zukünftigen Bedarfs der Ladeeinrichtungen vermeiden Sie und Ihre Eigentümergemeinschaft unnötige und falsche Investitionen. Denken Sie daran, dass für Ladeeinrichtungen von in Summe ≥ 12 kVA pro Netzanschluss eine Genehmigungspflicht besteht.
Wer kann den Anschluss einer/mehrere Ladeeinrichtung/en auf Gemeinschaftsgrund beauftragen?
Den Anschluss auf Gemeinschaftsgrund kann die Eigentümergemeinschaft oder ein Bevollmächtigter Dritter beauftragen.
Was ist eine netzdienliche Steuerung nach §14a EnWG in der Niederspannung?
Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung temporär begrenzen darf. Für Ladeeinrichtungen kleiner 12 kVA ist die Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt freiwillig.
Benötige ich einen extra Messzähler für meine Ladeeinrichtung, wenn ich einer netzdienlichen Steuerung nach §14a EnwG zustimme?
Wenn Sie der netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG zustimmen, benötigen Sie einen separaten Messzähler und eine Steuereinrichtung in Ihrem Zählerschrank sowie ein Leerrohrsystem für eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Elektroinstallateur ob Sie hierfür genügend Platz besitzen oder ein Erweiterung Ihres Zählerschranks nötig ist.
Hinweis: Eine Steuerung der Ladeeinrichtung im Sinne des §14a EnWG erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (siehe Bestätigungsschreiben zur Steuerung der Ladeinrichtung im Sinne des §14a EnWG).
Muss ich einen freien Zählerplatz oder einen Platz für eine Steuerung vorsehen auch wenn ich keine netzdienliche Steuerung nach §14a EnWG möchte?
Sofern die Leistung Ihrer Ladeeinrichtung kleiner 12 kVA ist, benötigen Sie vorerst keinen zusätzlichen Platz für einen weiteren Messzähler oder eine Steuereinheit. Wir empfehlen Ihnen im Zählerschrank einen Einbauplatz für einen weiteren Messzähler und einer Steuereinheit, sowie ein Leerrohrsystem für eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank vorzusehen. Dies erleichtert eine mögliche nachträgliche Umrüstung, die ggf. gesetzlich erforderlich werden kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Elektroinstallateur ob Sie hierfür genügend Platz besitzen oder eine Erweiterung Ihres Zählerschranks nötig ist. Weitere Hinweise – siehe Förderung über die KfW.
Welche zusätzlichen Anforderungen sind für Ladeeinrichtungen von in Summenbemessungsleistung ≥12 kVA pro Netzanschlusspunkt zu beachten?
Es wird sich zum jetzigen Zeitpunkt für Sie nichts ändern. Doch können wir zur Netzintegration die Nachrüstung einer Einrichtung zur Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber verlangen. Siehe „Richtline Strom – Technische Ergänzung für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“
Auszug Punkt 10.6.4 „Es kann grundsätzlich zunächst auf den Einbau einer technischen Einrichtung zur Vorgabe der Wirkleistungsreduzierung verzichtet werden. Diese kann jederzeit durch die SWBV nachgefordert werden und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und kommunikativ mit den SWBV zu verbinden. In jedem Fall ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am Netzanschlusspunkt und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr)“.
Wann muss ich zusätzlichen Platz für eine Steuereinheit ggf. mit einem weiteren Messzähler vorsehen?
Ab einer Leistung ≥12 kVA oder der freiwilligen Einwilligung zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG ist Platz für eine Steuereinheit ggf. mit einem zusätzlichen Messzähler und eine Datenverbindung zwischen der Ladeeinrichtung und dem Zählerschrank vorzusehen.
Ab wann wird ein Lademanagementsystem empfohlen?
Wir empfehlen ein Lademanagement bei mehreren Ladeeinrichtungen an einem Netzanschluss damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Lastmanagementsystem und einem Lademanagementsystem?
Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Lastmanagementsystem und Lademanagementsystem. Beide Definitionen beschreiben die intelligente Steuerung Ihrer installierten Ladeeinrichtungen, damit die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf die einzelnen zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt wird.
Ihre Ansprechpartner:
Technik – Netzbetrieb Strom
Telefon 06101/528-360
Fragen zur Umstellung auf einen Ökostromtarif
Vertrieb der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH
Telefon 06101/528-500
vertrieb@sw-bv.de
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Beauftragung eines Ökostromtarifes erfolgt die Zuordnung des Tarifes in fast allen Fällen auf den vorhandenen Haushaltsstromzähler. Sollten Sie einen weiteren Zähler für das Laden Ihres Elektroautos bekommen, so
liegt es in der Verantwortung des Kunden auch diesen auf einen Ökostromtarif umzustellen zu lassen.
Technik kurz erklärt
Die typischen Ladeeinrichtungen für den privaten Gebrauch besitzen eine Leistung von 11 kVA bzw. 22 kVA.
- Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 3,6 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich anmeldepflichtig.
- Ladeeinrichtung/en mit einer Leistung ≥ 12 kVA pro Netzanschlusspunkt sind gesetzlich genehmigungspflichtig.
Punkt 1: Maximale Ladeleistung
Beachten Sie bei der Auswahl ihrer Ladeeinrichtung/en, dass die tatsächliche Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können von mehreren Faktoren abhängt.
- Die Leistung ihrer Ladeeinrichtung,
- die Strombelastbarkeit der Verbindungsleitung (Ladeleitung) zwischen Ladeeinrichtung und Elektrofahrzeug,
- dem Laderegler (Gleichrichter) der im Elektrofahrzeug verbaut ist und
- die maximale Batteriekapazität.
Das schwächste Glied in dieser Kette bestimmt die maximale Leistung mit der Sie ihr Elektrofahrzeug laden können. Klären Sie die maximale Leistung der einzelnen Komponenten im Vorfeld ab.
Punkt 2: Ladezeit im Verhältnis zur geplanten Ladeleistung
Bei einer Annahme eines Stromverbrauchs von 20 kWh/ 100km würden Sie mit einer Ladeleistung von
- 2,8 kVA (Haushaltssteckdose) ca. 14 km/Stunde,
- 3,7 kVA (Schuko-Ladeeinrichtung) ca. 19 km/Stunde,
- 11 kVA (AC-Wallbox) ca. 55 km/Stunde,
- 22 kVA (DC-Schnelllader) ca. 110 km/Stunde oder
- 50 kVA (DC-Schnelllader) ca. 250 km/Stunde
An Reichweite über Ihre Ladeeinrichtung laden.
Die derzeitigen Batteriekapazitäten von Elektroautos variieren zwischen 120 km und 500 km. Demzufolge würden Sie ein Elektroauto mit 500 km Reichweite in 9 Stunden über einer 11 kVA Ladeeinrichtung vollladen, was einem Ladezyklus über Nacht entspricht. Eine höhere Ladeleistung steht einer höheren Investition sowie einem höheren technischen Aufwand der Elektroinstallation gegenüber und rentiert sich in den meisten Fällen nicht. Quelle: https://www.vbew.de