Information an unsere Kunden über die Umsetzung der Preisbremsen

Aufgrund der enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges hat die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.

Die Umsetzung der Preisbremsen in den Abrechnungssystemen ist eine Herausforderung. Dabei müssen wir eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten.

Auch unsere IT-Dienstleister arbeiten an der Grenze ihrer Kapazitäten, so dass wir erst im Laufe des März alle erforderlichen Berechnungen vorliegen haben.

 

Wann werden die Preisbremsen berücksichtigt?

Im März informieren wir unsere Kunden in einem Schreiben über die Höhe der Entlastungen durch die Preisbremsen. Diese Senkungen bis einschließlich April werden wir dann mit dem April-Abschlag berücksichtigen. Für die weiteren Monatsabschläge Mai bis Dezember erhalten Sie dann eine separate Mitteilung.

Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, diese bis einschließlich April 2024 zu verlängern.

Bitte warten Sie unser Schreiben zur Entlastung durch die Preisbremsen im Laufe des März ab und sehen von Anfragen in unserem Kundenservice zurzeit ab. Durch das hohe Aufkommen an Nachfragen kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung ihrer Anliegen.

Wichtig: Es entstehen dadurch keine Nachteile für die Kunden, die von den Energiepreisbremsen profitieren. Jeder Kunde der Stadtwerke Bad Vilbel wird die jeweilig zustehende Entlastung automatisch in voller Höher erhalten.

 

Wie funktionieren die festgelegten Preisbremsen konkret?

Strom

Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches preislich gedeckelt. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). Damit fallen fast alle Privathaushalte unter diese Regelung. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet. Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten) prognostizierten Jahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 40 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs berechnet.

Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt exakt 40 ct/kWh zuzüglich Grundpreis. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede darüber hinaus eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und dem Strompreisbremsenpreis von 40 Cent/kWh erstattet.

 

Gas

Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh haben, sind das 12 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten) Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 12 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs berechnet.

Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt exakt 12 ct/kWh zuzüglich Grundpreis. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und dem Gaspreisbremsenpreis von 12 Cent/kWh erstattet.

 

Fernwärme

Mit der Wärmepreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden haben, sind das 9,5 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen /berechneten) Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 9,5 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs berechnet.

Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den festgelegten Arbeitspreis des aktuell geltenden Tarifs. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt exakt 9,5 ct/kWh zuzüglich Grundpreis. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh erstattet.

 

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