Stadtwerke Bad Vilbel führen Sonderablesung durch

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas endet spätestens zum 31. März 2024. Danach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent. Die Umsatzsteuer wurde im Oktober 2022 zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher von der Bundesregierung vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt.

Die Stadtwerke Bad Vilbel benötigen für die korrekte steuerliche Abgrenzung der Jahresabrechnungen 2024 die Zählerstände Ihres Gas- und/oder Wärmezählers.

Wie schon bei der Jahresablesung 2023 übernimmt das renommierte Ifi Ingenieurbüro für Industrieanlagen GmbH die Durchführung der Zählerablesungen. Die Sonderablesung wird ab dem 15.03.2024 stattfinden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ifi Ingenieurbüros werden mit offiziellen Ausweisen ausgestattet sein, um ihre Identität zweifelsfrei nachweisen zu können. Zusätzlich werden sie Westen tragen, die sie als Beauftragte der Stadtwerke Bad Vilbel ausweisen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass Sie den befugten Mitarbeitern des Ifi Ingenieurbüros bedenkenlos Zugang zu Ihren Zählern gewähren können.

Bitte beachten Sie, dass die Stadtwerke Bad Vilbel bei dieser Ablesung nur Ihren Gas- und/oder Wärmezähler ablesen lassen.

Die Stadtwerke Bad Vilbel bedanken sich im Voraus für Ihre Kooperation bei der bevorstehenden Sonderablesung. Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen die Stadtwerke Bad Vilbel zur Verfügung.