
26. Mai 2025
Wichtige Änderung bei Umzügen: Neue Fristen für Energie-An- und Abmeldungen im Bereich Strom ab 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gilt ein beschleunigter Strom-Lieferantenwechsel, der den technischen Wechsel des Energieversorgers innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag ermöglicht.
Diese Regelung betrifft alle beteiligten Marktpartner – insbesondere Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – und erfordert eine genaue Beachtung der vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen.
Wichtige Auswirkung auf Umzugsprozesse:
Im Zuge dieser Entscheidung ändern sich auch die Mitteilungsfristen für Ein- und Auszüge. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung von Strom-Energieverträgen ist ab sofort nicht mehr möglich.
Es gelten folgende Regelungen:
- An- und Abmeldungen sind ausschließlich zu einem zukünftig liegenden Termin möglich.
- Ein Energieliefervertrag muss spätestens 14 Tage vor dem Umzug abgeschlossen oder gekündigt werden. Dies gilt auch für An- und Abmeldungen von Leerstandsobjekten.
- Zählerstände sind separat nach dem Umzug mitzuteilen.
Wichtig: Wird diese Frist versäumt, ist der Kunde oder Mieter weiterhin für die Energiekosten der bisherigen Wohnung verantwortlich – selbst dann, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist. Diese Änderungen gehen auf eine verbindliche Marktregelung der Bundesnetzagentur zurück und gelten für alle Marktteilnehmer bundesweit.
Diese Friständerung gilt nur für den Bereich Strom. Die Sparten Wasser und Gas sind davon nicht betroffen.
Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf unserer FAQ Seite: https://www.sw-bv.de/privatkunden/services/faq.html